Das Gesetz über die Elektrizitäts- und Gasversorgung (Energiewirtschaftsgesetz – EnWG) soll die „möglichst sichere, preisgünstige, verbraucherfreundliche, effiziente und umweltverträgliche“ Versorgung der Allgemeinheit mit Strom und Gas garantieren. Es enthält grundlegende Regelungen zur „Sicherstellung eines wirksamen und unverfälschten Wettbewerbs bei der Versorgung mit Elektrizität und Gas sowie der Sicherung eines langfristig angelegten leistungsfähigen und zuverlässigen Betriebs von Energieversorgungsnetzen“, ferner dient es der Umsetzung des Energierechtes der EU.
Seit 2011 ist das neue Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) in Kraft. Dem Gesetz entsprechend haben die Netzbetreiber der ehemaligen Objekt- / Arealnetze die buchhalterische Entflechtung der Netzaktivitäten von den Vertriebsaktivitäten für Strom und Erdgas umzusetzen. Um diese gesetzlichen Forderungen zu erfüllen wurde die Organisationseinheit "Grid Operation" innerhalb der Dow Olefinverbund GmbH geschaffen. Diese Organisationseinheit ist für alle Belange der Erdgas- und Stromnetze der Standorte Böhlen und Schkopau verantwortlich.
Das Verteilernetz am Standort Böhlen wird seit 1.1.2014 als Kundenanlage gem. EnWG § 3 Nr. 24 fortgeführt.
Preisblätter | |
Preisblatt Netznutzungsentgelte Strom 2021 |
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Preisblatt Netznutzungsentgelte Strom 2020 |
Standort Schkopau |
Preisblatt Netznutzungsentgelte Strom 2019 |
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Preisblatt Netznutzungsentgelte Gas 2021 |
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Preisblatt Netznutzungsentgelte Gas 2020 |
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Preisblatt Netznutzungsentgelte Gas 2019 |
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Preisblatt Digitales Messwesen |
Hochlastzeitfenster | |
Hochlastzeitfenster 2020 |
Standort Schkopau |
Hochlastzeitfenster 2019 |
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Hochlastzeitfenster 2018 |
Strukturmerkmale – Netz | |
Netz Schkopau: Stand 31.12.2019 |
Dokumente/Verträge | |
Lieferantenrahmenvertrag |
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Netznutzungsvertrag für Letztverbraucher |
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Zuordnungsvereinbarung |
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EDI-Vereinbarung |
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Michael Scheffler
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